Kritik des Regierungsrats des Kantons Thurgau

Veröffentlicht: Montag, 13. November 2023

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat in seiner Vernehmlassungsantwort zur vorgeschlagenen Anpassung der Tarifstruktur für physiotherapeutische Leistungen durch den Bund deutliche Kritik geäussert. Nach sorgfältiger Prüfung der vorliegenden Vorlage kommt der Regierungsrat zu dem Schluss, dass die vorgeschlagenen Veränderungen nicht ausreichend die essenziellen Faktoren berücksichtigen, die für eine angemessene Bewertung physiotherapeutischer Leistungen entscheidend sind.

Kritikpunkte des Regierungsrats:

 

1) Mangelnde Berücksichtigung wichtiger Faktoren: Der Regierungsrat des Kantons Thurgau bemängelt, dass die vorgeschlagene Tarifstrukturanpassung nicht die entscheidenden Faktoren angemessen berücksichtigt, die die Qualität und den Wert physiotherapeutischer Leistungen bestimmen. Hierbei handelt es sich beispielsweise um die individuelle Patientensituation, die Komplexität der Therapie oder besondere Anforderungen an die therapeutische Versorgung.

 

2) Unzureichende Differenzierung: Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die unzureichende Differenzierung innerhalb der vorgeschlagenen Tarifstruktur. Der Regierungsrat weist darauf hin, dass physiotherapeutische Leistungen vielfältig sind und sich in ihrer Intensität und Komplexität stark unterscheiden können. Die aktuelle Vorlage des Bundes berücksichtige diese Vielfalt nicht ausreichend, was zu einer unangemessenen Pauschalierung führen könnte.

 

3) Gefahr der Beeinträchtigung der Versorgungsqualität: Der Regierungsrat warnt vor einer möglichen Beeinträchtigung der Versorgungsqualität, sollten die vorgeschlagenen Anpassungen in der vorliegenden Form umgesetzt werden. Eine zu starke Fokussierung auf ökonomische Aspekte könnte dazu führen, dass notwendige therapeutische Massnahmen nicht mehr angemessen vergütet werden und somit die Qualität der physiotherapeutischen Versorgung abnimmt.

 

4) Fehlende Einbindung der Fachexpertise: Der Regierungsrat plädiert für eine verstärkte Einbindung von Fachexpertise aus dem Bereich der Physiotherapie bei der Ausgestaltung von Tarifstrukturen. Durch eine enge Zusammenarbeit zwischen politischen Entscheidungsträgern und Fachleuten könnten praxisnahe und bedarfsgerechte Lösungen entwickelt werden, die den Anforderungen an eine zeitgemäße physiotherapeutische Versorgung gerecht werden.

 

Fazit: Die Kritik des Regierungsrats des Kantons Thurgau verdeutlicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Überprüfung und Anpassung der vorgeschlagenen Tarifstruktur für physiotherapeutische Leistungen auf Bundesebene. Eine stärkere Berücksichtigung der individuellen Patientensituation, eine differenzierte Bewertung der Leistungen sowie die Einbindung von Fachexpertise könnten dazu beitragen, eine angemessene und qualitativ hochwertige physiotherapeutische Versorgung sicherzustellen.